(von altgriechisch γενεαλογία genealogía „Geschlechtsregister, Stammbaum“; zurückgehend auf γενεά geneá „Geburt, Abstammung, Sippschaft, Familie“ und λόγος lógos „Lehre“) bezeichnet im engeren Sinne die historische Hilfswissenschaft der Familiengeschichtsforschung, umgangssprachlich Ahnenforschung (Thema dieses Artikels). Genealogen oder Familienforscher befassen sich mit menschlichen Verwandtschaftsbeziehungen und ihrer Darstellung. Verallgemeinernd wird als Genealogie einer Person oder Familie die Auflistung ihrer namentlich bekannten Vorfahrenschaft verstanden.
Von einer bestimmten Person als Ego „Ich“ oder Proband „Testperson“ ausgehend, erforscht die Genealogie in aufsteigender Linie die Abstammung ihrer Vorfahren (Ahnen, daher „Ahnenforschung“), und in absteigender Linie deren Nachkommen. Personen, die genealogisch miteinander verknüpft sind, gehören zu einer Verwandtschaft. Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die reine Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“.
Das Interesse an der Genealogie erwacht meist an der eigenen Familie. Man beginnt mit Fragen an Eltern, Großeltern und Verwandte nach familiären Zusammenhängen und der Herkunft der Vorfahren. Familienbücher, Familienfotos und ein möglicherweise noch vorhandener Ahnenpass liefern weitere Informationen. In einigen Regionen gibt es auch schon seit Jahrzehnten die Tradition der Sterbebildchen oder Totenzettel, die sich hervorragend für die Ahnenforschung eignen, da sie oft neben einem Foto des Verstorbenen auch Geburts- und Sterbedaten sowie weitere Informationen (Namen von Verwandten, Geburtsname, Hinweise auf die Art des Todes) enthalten. Außerdem wird man, insbesondere in den letzten Generationen, auch auf dem Friedhof fündig. Auf den Grabsteinen stehen häufig ebenfalls weitere Daten. Fotos, urkundliche Belege und Dokumente sowie die Biografien und Lebensbilder der Großeltern, Urgroßeltern und weiterer Verwandter sind der Grundstock für eine Familienchronik.
Die weitere Forschung erfordert allerdings die Beschäftigung mit den Quellen. Hierzu ist Fachwissen nötig, das sich jeder Genealoge im Laufe seiner Forschungstätigkeit aneignet.
Die Forschung an älteren Quellen wie den Kirchenbüchern oder Gerichtsbüchern erfordert die Fähigkeit des Lesens alter Schriften (siehe Paläografie) und in katholischen Gebieten zumeist Lateinkenntnisse. Veränderlichkeit der Familiennamen und ein ausgedehnter Heiratskreis der zu erforschenden Personen sind zu berücksichtigen. Die Forschung gelangt bisweilen an den sogenannten Toten Punkt, den es zu überwinden gilt. Mit der Verdopplung der Zahl der Vorfahren in jeder Generation weitet sich das Bild von der persönlichen Ahnenschaft aus zu Themen wie Heimatgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Bevölkerungsgeschichte ganzer Orte (siehe Ortsfamilienbuch) oder Regionen.
Computergenealogie: Mit dem Boom des Internets hat parallel auch die Genealogie einen starken Aufschwung erfahren. Durch das Medium Internet können weltweite Kontakte zwischen Forschern schnell und kostengünstig hergestellt werden. In genealogischen Datenbanken im Internet sind heute viele Millionen erforschter Ahnentafeln und Stammbäume zu finden. Mit GEDCOM hat sich zudem ein Standard für die Abbildung und Strukturierung von genealogischen Daten gebildet, der von einer Vielzahl genealogischer Programme unterstützt wird.
Bei einem Teil der Genealogen wird die Haltung beobachtet, diese Arbeitsweise sei die Genealogie an sich. So wird dabei teils vernachlässigt, dass nur durch gründliche Arbeit an den Quellen das Material für derartige Datenbanken entsteht.
Quelle: wikipedia
Die Forschungsergebnisse werden in genealogischen Tafeln dargestellt, die sowohl mit aufsteigenden (Aszendenz, Vorfahren) als auch absteigenden (Deszendenz, Nachfahren) Inhalten auftreten. Bei beiden Richtungen ist sowohl die Form einer Tabelle als auch die einer Liste möglich. Bei der aufsteigenden Linie wird von Ahnentafel oder Ahnenliste, bei der absteigenden von Nachkommentafel oder Nachkommenliste gesprochen. Eine Kombination beider Tafeln, bei denen alle Vor- und Nachfahren einer ausgewählten Person aufgezeigt werden, werden auf Grund ihrer Form im Allgemeinen auch „Sanduhr“-Tafeln genannt.
(Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/29/Stammbaum_Bluntschli.jpg)
Werden nur die Nachkommen einer Person erfasst, die den gleichen Familiennamen tragen oder einmal trugen oder mit diesen Personen verheiratet waren (wobei ein stringentes Durchhalten dieser Regel, zum Beispiel aufgrund von Namensänderungen, Adoption, ausländischem Namensrecht und anderem, nicht immer möglich ist), so ist es eine Stammtafel oder Stammliste. In Nachschlagewerken ist der Familienname Sortierkriterium und somit die Stammtafel oder Stammliste die natürliche Darstellungsform, ebenso in „Familiengeschichten“. In Monographien, die eine bestimmte Person und deren Nachkommen behandeln, herrschen Nachkommentafeln und -listen vor.
Ob bei der Darstellung genealogischer Ergebnisse die Tabellen- oder Listenform gewählt wird, hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich das Datenmaterial ist und wie übersichtlich es dargestellt werden soll. Grundsätzlich gilt, je mehr Generationen darzustellen sind, umso eher bietet sich die Listenform an.
Über die Darstellung alleine der Vorfahren oder Nachkommen hinaus sind bekannt:
Die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der Einwohner eines Ortes werden in einem Ortsfamilienbuch dargestellt; nur auf die Hausbesitzer beschränkt, in einem Häuserbuch.
Quelle: wikipedia
Die Sicherung verlangt die dauerhafte, der öffentlichen Benutzung zugängliche Aufbewahrung von Forschungsergebnissen. Von allen im 20. Jahrhundert von Genealogen erarbeiteten Materialien (Ahnenlisten, Kirchenbuchverkartungen) dürfte die Hälfte inzwischen wieder vernichtet und verloren sein. Beim gegenwärtigen Stand des rechnergestützten Druckes und der jedermann zugänglichen Kopiertechnik sollte das heute kein Problem mehr sein.
Wenn keine Drucklegung der Arbeit in einer Zeitschrift oder Buchreihe sinnvoll oder möglich ist, sollten von jeder genealogischen Arbeit mindestens ein halbes Dutzend Ausdrucke und Kopien des Originals angefertigt werden. Zwei davon soll und muss die Deutsche Bibliothek (die für derartige Einsendungen auch Geldmittel zur teilweisen Kostenerstattung zur Verfügung hat) erhalten, ein Exemplar gehört in die zuständige Landesbibliothek des jeweiligen Bundeslandes, eines in die Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte Leipzig, weitere Exemplare in das regional zuständige Staatsarchiv, das zuständige Pfarramt (bei einem Ortsfamilienbuch) und in mindestens eine wichtige regionale Wissenschaftliche Bibliothek und ein Stadtarchiv. Auf dem Titelblatt sollte rechts oben dieser Verteilungsschlüssel der Standorte angegeben werden. Werden derartige, nicht im Buchhandel erhältliche Arbeiten zitiert, dann sollte stets der Standort angegeben werden.
Im Nachlass sollten geeignete (d. h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene) Materialien durch klare, zu Lebzeiten getroffene, schriftliche Festlegungen an Archive, Museen oder Bibliotheken übergeben werden. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei den leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung häufig völlig verloren. Auch Karteien, selbst wenn sie in Archive gelangen, sind als Unikate nicht gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert. Ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Auch hierfür ist ein zusammenhängendes Manuskript mit mehreren Ausdrucken die sicherste Lösung. Nur auf diese Weise wird die immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien, die als ungeordneter Nachlass in irgendein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft für Jahrzehnte unauffindbar und praktisch verloren.
Sicherstellung heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern vor allem auch Gewährleistung der weiteren öffentlichen Benutzung, die ja für den Genealogen auch die Voraussetzung seiner eigenen Arbeit war.
Bei der Sicherung wichtiger Dokumente und Familienstammbäume bietet die genealogische Gesellschaft in Utah der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (→ Mormonen) Hilfestellung. Über die entsprechenden örtlichen Forschungsstellen oder das Internet lassen sich diese Daten kostenlos digital archivieren. Diese Daten sind nach einer bestimmten Zeit der Bearbeitung weltweit einsehbar. Auch hier gilt, dass nur Daten von verstorbenen Personen einsehbar gemacht werden können.
Zum Thema Sicherstellung der genealogischen Ergebnisse europäischer Adelsfamilien wurde eine spezielle genealogische Datenbank, die sogenannte WW-Person, angelegt.
Quelle: wikipedia